Unternehmen wollen und müssen etwas zum Klimaschutz beitragen, im eigenen Unternehmen oder mit innovativen Produkten oder Dienstleistungen. Beides kann erhebliche Investitionen erfordern – die sich durch zahlreiche Förderprogramme abfedern lassen. Energieberater Jörg Lieske vom BFE Institut für Energie und Umwelt hat sich auf diese Fördermittel spezialisiert und nennt die wichtigsten.
(Bild: BFE Institut für Energie und Umwelt GmbH)
Unternehmen, die ihren Energieverbrauch oder Materialeinsatz reduzieren möchten, können von der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) profitieren. Sie besteht aus fünf Modulen:
• Modul 1 für Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz bei Querschnittstechnologien,
• Modul 2 erfasst Anlagentechnik für Prozesswärme aus erneuerbaren Energien,
• Modul 3 für MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software mit dem Ziel, den Energieverbrauch zu reduzieren,
• Modul 4 für die Optimierungen von Anlagen und Prozessen, wenn diese den Bedarf an Energie oder Ressourcen reduzieren,
• Modul 5 für Transformationskonzepte
Für Maßnahmen, die unter die ersten vier Module, erhalten große Unternehmen bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bis zu 55 Prozent.
Punkt 5, Transformationskonzepte, beschreibt die längerfristige Strategie zur Dekarbonisierung. Es muss mindestens zehn Jahre umfassen und einen Maßnahmenplan enthalten, mit dem das Unternehmen nachweislich seine Treibhausgas-Emissionen (Scope 1 und 2) um mindestens 40 Prozent senken und bis 2045 klimaneutral werden kann. Transformationskonzepte werden mit 50 Prozent (KMU 60 Prozent) der beihilfefähigen Kosten gefördert, maximal jedoch mit 80.000 Euro. Der Antrag für alle Module der EEW kann über das Portal easy-Online gestellt werden.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
Bei der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze sind alle wirtschaftlich tätigen Unternehmen antragsberechtigt. Sie besteht aus zwei Modulen: Modul 1 befasst sich mit der Machbarkeitsstudie, in der die Idee und Realisierbarkeit von innovativen Wärmenetzen untersucht wird. Erfüllt das Netz die Anforderungen des Förderprogramms, können Unternehmen bis zu 60 Prozent der förderfähigen Investitionen, maximal 600.000 Euro, erhalten. Im Modul 2 geht es um die Realisierung des Wärmenetzes. Hierfür erhalten Berechtigte bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionen, maximal 15 Millionen Euro.
Bundesförderung für energie-effiziente Gebäude (BEG)
Das BEG gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude, fast jeder ist antragsberechtigt. Das Programm fußt auf zwei Säulen: erstens Einzelmaßnahmen im Bestand, zweitens Neubau, Sanierung und Kauf. Gefördert werden alle Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, bzw. zur Reduktion der CO2-Emissionen der Gebäude, z.B. Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik wie MSR oder Beleuchtungssysteme, effiziente Heizungsanlagen und Heizungsoptimierung sowie Fachplanung, Baubegleitung und das Stellen der Förderanträge. Die Höhe der förderfähigen Kosten beträgt bei Nicht-Wohngebäuden bis zu 1.000 Euro/m2 Nettogrundfläche bzw. 5Mio. Euro pro Maßnahme. Für Planung und Beratung erhalten Unternehmen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 2,50 Euro/m2 Nettogrundfläche bzw. 10.000 Euro pro Maßnahme.
Förderung von Innovationen
Um die Entwicklung von Innovationen oder signifikanter Verbesserungen zu unterstützen, haben die EU sowie Bund und Länder zahlreiche Förderprogramme aufgelegt. Neben offenen Programmen, wie dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) oder der Forschungszulage des Bundesfinanzministeriums, gibt es auch solche speziell für KMU, z.B. das Förderprogramm KMU-innovativ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, sowie für einzelne Regionen, etwa das Saarland oder die Kohleregionen. Einige Fördermittel stehen extra für Klima- und Umweltschutz-Innovationen bereit.
Für Projekte auf TRL 5 und 6
Ein prinzipiell offenes Programm ist das inzwischen neunte Forschungsrahmenprogramm EIC Accelerator des European Innovation Council (EIC). Es richtet sich an KMU und Startups, vor allem an solche mit großem Wachstumspotenzial und der Ambition, sich europa- oder gar weltweit aufzustellen. Gefördert werden sollen disruptive Ideen mit hohem Risiko. Technische Projekte müssen bei Antragstellung TRL 5 oder 6 (Technology Readiness Level, Technologiereifegrad) haben, das heißt die Forschung muss weitgehend abgeschlossen sein, sodass ein funktionsfähiger Demonstrator schon bei Antragsstellung oder in Kürze existiert. Für nicht-technische Innovationen gilt ein vergleichbarer Reifegrad. Darüber hinaus gibt es im Rahmen des EIC Accelerator die Chance, über jährlich wechselnde Challenges Fördermittel zu erhalten.
EU-Innovationsfonds
Der EU-Innovationsfonds fördert nicht nur neuartige Technologien, sondern auch große Projekte, die Emissionen erheblich reduzieren. Dazu zählen:
• Innovative kohlenstoffarme Technologien und Prozesse in energieintensiven Industrien sowie Produkte, die kohlenstoffintensive Industrien ersetzen,
• innovative erneuerbare Energieerzeugung und -Speicherung,
• Kohlenstoffabscheidung und -verwertung (Carbon Capture and Utilization, CCU),
• Bau und Betrieb von Anlagen zur Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (Carbon Capture and Storage, CCS).
Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit entsprechenden Projekten, die hinsichtlich Planung und Geschäftsmodell sowie der finanziellen und rechtlichen Struktur ‚hinreichend‘ ausgereift sind. Die Förderquote beträgt bis zu 60 Prozent der Kapital- und Betriebskosten, die rund um die Innovation entstehen.
Bei der Antragsstellung gilt es, das EU-Beihilferecht zu beachten. Bei den meisten Programmen kann der Antragsteller wählen, ob er die Förderung nach De-Minimis oder AGVO (Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung) beantragt. Nach De-Minimis darf ein Unternehmen innerhalb von drei Geschäftsjahren maximal 200.000 Euro an Fördergeldern erhalten. Für große Unternehmen und Konzerne ist deshalb eine Förderung nach AGVO meist die bessere Wahl. Hier kann die Fördersumme höher sein, allerdings ist das Antragsprozedere auch aufwändiger. Viele Fördermittel können nicht mehr beantragt werden, wenn das Unternehmen die förderfähigen Leistungen bereits beauftragt hat. Deshalb: Zuerst die Fördermöglichkeiten abklären, dann die entsprechenden Aufträge vergeben. Zahlreiche Programme empfehlen die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten, manche schreiben das sogar vor. Diese unterstützen auch bei der Auswahl der optimalen Förderprogramme.
Wichtige Webseiten:
Förderungen auf EU-Ebene: www.eu-foerdermittel.eu
Bundes- und Länderförderungen: www.foerderdatenbank.de
Investitionsbanken der
Bundesländer für Fördermittel: www.investitionsbank.info
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