VDI-Richtlinie zur industriellen Bildverarbeitungssysteme
Eine neue VDI-Richtlinie beschreibt Kenngrößen, die die Klassifikationsleistung eines Bildverarbeitungssystems beschreiben.
Für messende Bildverarbeitungssysteme gehören quantitative Fähigkeitsbetrachtungen bereits zum Standard. Als Kenngröße wird hier üblicherweise die Messunsicherheit herangezogen. Dagegen gab es für klassifizierende Bildverarbeitungssysteme, deren Ergebnisse attributive Variablen sind, bisher keine etablierten Kenngrößen zur Abnahme. Die neue Richtlinie VDI/VDE/VDMA 2632 Blatt 3 ‘Industrielle Bildverarbeitung − Abnahme klassifizierender Bildverarbeitungssysteme’ schließt diese Lücke und betrachtet Kenngrößen, die die Klassifikationsleistung eines Bildverarbeitungssystems beschreiben.
Die Richtlinie VDI/VDE/VDMA 2632 Blatt 3 schlägt Vorgehensweisen zur Bewertung der Klassifikationsleistung bei der Abnahme von Bildverarbeitungssystemen anhand von Beispielen aus der Prüftechnik vor, die als Richtschnur für ähnliche Fälle dienen können. Bis Ende Februar lässt sich im elektronischen Einspruchsportal Stellung zur Richtlinie nehmen.
(Quelle:VDI)