Über das Gefahrenpotenzial chemischer Stoffe müssen Hersteller oder Importeure bereits im Vorfeld Nachweise erbringen. Zu diesem Zweck wurde die EU-Verordnung für Registration, Evaluation und Autorisierung von Chemikalien ins Leben gerufen. Derzeit werden Erfahrungen mit der europaweiten Registrierung gesammelt, gleichzeitig wird die Geltung auf Stoffe mit Handelsvolumen ab 100 Tonnen pro Jahr ausgeweitet. Bis 2018 sollen Stoffe ab einer Tonne pro Jahr erfasst sein – davon werden auch kleinere Unternehmen in der Chemie-Kette betroffen sein.
Bild: Fotolia/Franz Pfluegl
Seit einem halben Jahrzehnt ist die EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und eventuell zur Beschränkung von Chemikalien (REACH) geltendes Recht. Ziel der Verordnung ist, eine über den gesamten Wertschöpfungsprozess von der Chemikalie über eventuelle Zwischenprodukte bis zur Verwendung oder dem Verbrauch in Endprodukten ausschließlich registrierte und zugelassene Stoffe zu verwenden. Mit dem Prinzip ‚Ohne Daten kein Markt‘ wurde ein Anreiz für die Chemieproduktion und den Chemiehandel geschaffen, die erheblichen Investitionen in diese Erfassungstätigkeit zu leisten. Jetzt, nach einem guten halben Jahrzehnt, zeigt sich: Es müssen durchgängige Kommunikations- und Datenstrukturen geschaffen werden, damit die Informationen entlang der Wertschöpfungskette fließen können.
Stoffverwendung und -herkunft im Blick
Die Chemikalienpolitik der Europäischen Union hat unterschiedliche Zielsetzungen. Zum einen soll die Produktion und Verwendung von besonders gefährlichen Chemiestoffen eingeschränkt und der Ersatz durch harmlosere Stoffe angestrebt werden. Zum anderen soll mehr Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette geschaffen werden, so dass die Herkunft und die Verwendung von chemischen Stoffen in späteren Endprodukten minutiös dokumentiert werden können.
Die bisherigen Anstrengungen sind in der Tat enorm: Bei der zu diesem Zweck geschaffenen Europäischen Agentur für chemische Stoffe ‚European Chemicals Agency‘ (ECHA) mit Sitz in Helsinki gingen allein in den ersten drei Jahren nach Eröffnung der Registrierungsphase knapp 400.000 Meldungen ein, die jedoch gegen Ende 2011 wieder deutlich bereinigt wurden. Um das Registrierungsverfahren zu vereinfachen, wurde Herstellern und Importeuren die Möglichkeit gegeben, die Informationen als ‚Bulk‘ per XML-Liste hochzuladen. Nach der Registrierung erfolgen Risikobewertung und Einstufung der Stoffe nach einem einheitlichen Bewertungssystem. Neben der aufwändigen analytischen Prozedur ist auch die informationstechnische Herausforderung nicht trivial.
Zwar hat sich die Branche auf ein ‚Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien‘ (GHS) geeinigt; die Umsetzung von GHS in der firmeninternen Materialwirtschaft stellt aber durchaus eine Herausforderung dar. So müssen die entsprechenden Daten mit dem Artikelstamm verbunden werden. Darüber hinaus gilt es, Rezepturen, Stücklisten, Arbeitsanweisungen und weitere Informationen so zu modifizieren, dass die entsprechenden Daten bei jedem Arbeitsschritt verfügbar sind.
Um die Erfassung chemischer Stoffe auch in nachgelagerten Produkten weiter zu verfeinern, werden bis zum Jahr 2018 auch Stoffe, die Quantitäten von ab einer Tonne pro Jahr produziert, gehandelt und verwendet werden, berücksichtigt. Damit werden auch kleine Unternehmen in das Meldeverfahren eingeschlossen. Zu einem weiteren Anwachsen der Datenflut wird es kommen, wenn die Verwendung der chemischen Stoffe im weiteren Wertschöpfungsprozess berücksichtigt wird. Wer beispielsweise zur Veredlung eigener Produkte einen registrierungspflichtigen Chemiestoff zur Beschichtung verwendet, wird sich mit den REACH-Regularien beschäftigen müssen. Denn die Verordnung sieht auch Informationspflichten entlang der Wertschöpfungskette vor.
Dazu sind für jeden Chemiestoff oder jedes Gemisch sogenannte Sicherheitsdatenblätter zu erstellen, die über chemische und physikalische Eigenschaften, Gefahrenpotenzial, Lager- und Handhabungsvorschriften unterrichten und durch entsprechende Gefahrensymbole gekennzeichnet sind. Darüber hinaus ist auch geregelt, in welchem Umfang private Verbraucher über Stoffe in Erzeugnissen innerhalb der Lieferkette informiert werden müssen. Diese Informationspflicht besteht zum Beispiel bereits dann, wenn ein als ‚besonders besorgniserregend‘ eingestufter chemischer Stoff ein Promille des Produktgewichts übersteigt.
Umfassende Informationsansprüche befriedigen
Endverbraucher haben das Recht, Informationen über diese Stoffe mit ‚very high concern‘ innerhalb von 45 Tagen zu erfragen. In der Praxis zeichnet es sich bereits ab, dass es keineswegs ausreicht, Sicherheitsdatenblätter beispielsweise zum Download für Kunden und Interessenten zur Verfügung zu stellen. Auch der Versand per E-Mail oder Briefpost ist nicht zufriedenstellend, solange der Nachweis der Zustellung fehlt. Für Unternehmen, die chemische Produkte herstellen oder unter die REACH-Registrierung fallende Stoffe verarbeiten, wird es deshalb zunehmend wichtig, den Informationsprozess in die eigene Kommunikationsinfrastruktur einzubinden. Zwar können heute bereits über alle gängigen Stoffe im Internet Sicherheitsdatenblätter heruntergeladen werden. Es muss aber sichergestellt sein, dass die Informationen ‚downstream‘ – also entlang des Wertschöpfungsprozesses zum Kunden – aktiv weitergegeben werden. Derzeit werden bereits globale Informationsplattformen im Internet angeboten, die Sicherheitsdatenblätter aus einer Datenbank als Dienstleistung versenden.
Damit ist aber noch nicht das Problem gelöst, wie die Informationsweitergabe im Wertschöpfungsprozess angestoßen werden kann. Bewährt haben sich hier workflow-basierte Unternehmenslösungen – zum Beispiel für das Enterprise Resource Planning (ERP) – , die die Weitergabe von Dokumenten als zusätzlichen Geschäftsprozess berücksichtigen können. Lösungen wie die GUS-OS Suite, die für Unternehmen der Prozessindustrie optimiert ist, verfügen darüber hinaus über ein integriertes Dokumenten-Managementsystem, das in der Lage ist, versionierte Informationen entlang der Wertschöpfungskette mitzuführen und so die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter für Mitarbeiter in der Produktion, im Lager, beim Transport und schließlich beim Kunden bereitstellen können. Technisch sind die Dokumente als zusätzliches Attribut im Artikelstamm und somit den Auftragsdaten enthalten und werden entlang des Geschäftsprozesses mit dem Auftrag weitergeleitet.
Darüber hinaus geben sogenannte XML-Merkmalsleisten, die eine flexible Erweiterung von Datenfeldern erlauben, die Möglichkeit, auch zusätzliche Informationsstrukturen in die mitzuführenden Dokumente aufzunehmen. So wurden die Sicherheitsdatenblätter bereits modifiziert, weil neue Einstufungs- und Kennzeichnungsbestimmungen berücksichtigt werden mussten. Expositionsszenarien, die bei Stoffsicherheitsbeurteilungen anfallen, umfassen zudem Verwendungsbedingungen und Risikomanagementmaßnahmen, deren Inhalt und Format ebenfalls im Laufe der ersten Praxisjahre modifiziert wurden. Wirtschaft und Behörden haben allerdings versucht, hier gemeinsam anerkannte Strukturen zu definieren.
Diese Standards werden von der ECHA weiter entwickelt. Die Durchgängigkeit dieser Informationen im unternehmensinternen Herstellungsprozess und unternehmensübergreifend in der Lieferkette zwischen Hersteller, Veredler, Handel und Kunde hat bereits heute Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit. Workflow- und dokumenten-orientierte Unternehmenslösungen werden einen erheblichen Anteil daran haben, dass die REACH-Kosten für Unternehmen der Chemie-Wertschöpfungskette nicht ausufern.
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