Richtlinie zum ‚Plant Asset Management‘

Der VDI hat Blatt 2 der Richtlinie VDI/VDE 2651 zur Stellungnahme vorgelegt. Mit dem Papier ‚Plant Asset Management (PAM) in der Prozessindustrie – Spezifikationen und Methoden‘ soll die Richtlinie um ein PAM-Spezifikationsblatt und ein PAM-Methodenblatt ergänzt werden.

Richtlinie VDI/VDE 2651 Blatt 2 ‚Plant Asset Management (PAM) in der Prozessindustrie – Spezifikationen und Methoden‘ wurde jetzt vom VDI zur Stellungnahme vorgelegt. Darin werden ein PAM-Spezifikationsblatt und ein PAM-Methodenblatt eingeführt und deren Verwendung und Nutzen für Anwender und Anbieter anhand vieler Beispiele dargestellt.

Der Anwendungsbereich der PAM-Spezifikations- und Methodenblätter erstreckt sich auf den gesamten Lebenszyklus einer Anlage und unterstützt den strukturierten Dialog zwischen Anwender und Anbieter auf der Basis eines standardisierten Informationsaustausches. Dabei werden folgende Aspekte von PAM betrachtet: Auswahl- und Beschaffungsprozess, Zustands- und Fehler-diagnose, Betriebsdokumentation, Ersatzbeschaffung sowie weitergehende Optimierungen.

In gemeinsamer Arbeit des Fachausschusses 6.23 ‚Plant Asset Management‘ der VDI/VDE-Gesellschaft Mess- und Automatisierungstechnik und des Namur-Arbeitskreises 4.13 ‚Asset Management‘ wurde eine Merkmalleiste nach Namur-Empfehlung NE 100 entwickelt, die den Inhalt des PAM-Spezifikationsblatts abbildet. Die Merkmalleiste ist Bestandteil der eCl@ass-Version 9.1, sodass Software-Werkzeuge, die diese Werkzeugleiste nutzen können, auch die Arbeit mit dem PAM-Spezifikationsblatt unterstützen.

Die Möglichkeit zur Mitgestaltung durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung (gma@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 29.2.2016.

(Quelle:Verein Deutscher Ingenieure (VDI))