Risikoanalyse per Software

Seit dem Jahr 2009 sind Hersteller von Maschinen und Anlagen verpflichtet, für ihr Produkt eine Risikobeurteilung durchzuführen. Fehlt diese, drohen rechtliche Konsequenzen. Zudem ist das Vorhandensein einer detaillierten Risikobeurteilung für viele Unternehmen Voraussetzung für die Auftragserteilung. Daher sind viele Maschinen- und Anlagenbauer auf der Suche nach Methoden und Softwarewerkzeugen, um Risikobeurteilungen schnell und vor allem rechtskonform zu erstellen.

Bild 1: Mit Docufy Machine Safety die Risiken von Maschinen minimieren. Bilder: Docufy, Afotek

Risikobeurteilungen gibt es bereits seit dem Jahr 1995. Aber erst seit Inkrafttreten der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Ende 2009 sind Hersteller von Maschinen und Anlagen, auswechselbaren Ausrüstungen, Sicherheitsbauteilen oder Lastaufnahmemitteln verpflichtet, eine solche Risikobeurteilung durchzuführen und zehn Jahre aufzubewahren. Das betrifft auch Produzenten sogenannter unvollständiger Maschinen, die beispielsweise erst nach Anbringung an einem Gebäude oder Beförderungsmittel funktionsfähig sind. Auch ein Betreiber von Maschinen und Anlagen kann davon betroffen sein, und zwar immer dann, wenn er die Leistung einer Maschine oder Anlage steigert, diese umbaut oder aus mehreren Maschinen eine Produktionsanlage zusammenstellt. Rechtliche Konsequenzen und Zusatzkosten In einer Risikobeurteilung werden Unfallrisiken bewertet, die bei der Arbeit mit der jeweiligen Maschine auftreten können. Dabei müssen sämtliche Lebensphasen von der Montage über den Normalbetrieb bis zur Demontage betrachtet werden. Auch Risiken, die während der Wartung oder Instandsetzung einer Maschine auftreten können, müssen berücksichtigt werden – und das für sämtliche Baugruppen. Ziel der Maschinenrichtlinie ist es, die Zahl der Unfälle in Verbindung mit Maschinen zu reduzieren. Vor allem durch die Integration von Schutzvorrichtungen bei der Konstruktion sollen Maschinen sicherer werden.

Bei der Risikobeurteilung stehen die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie im Vordergrund. Risiken, die während der Entwicklung einer Maschine in der Konstruktionsabteilung erkannt werden, müssen gemindert und beim Bau berücksichtigt werden.

„Die Risikobeurteilung sollte so früh wie möglich im Entwurfsstadium durchgeführt werden. Andernfalls lassen sich nötige Änderungen nur mit hohem technischen und finanziellen Aufwand umsetzen”, erläutert Peter Strobelberger von Docufy. Strobelberger berät und unterstützt Unternehmen bei der Erstellung von Risikobeurteilungen gemäß Maschinenrichtlinie. Das Verfahren bei der Risikobeurteilung, die Sicherheitsanforderungen, die Schutzmaßnahmen sowie verbleibende Restrisiken muss der Hersteller in der technischen Dokumentation darlegen. Am Ende des Prozesses erstellt er eine Konformitäts- oder Einbauerklärung. Diese ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung eines Produktes: Eine Maschine darf in Europa nur in Verkehr gebracht werden, wenn eine Risikobeurteilung vorliegt.

In Deutschland sind die Forderungen der Maschinenrichtlinie zudem im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) verankert, welches das frühere Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ersetzt. Das Fehlen einer Risikobeurteilung ist demnach ein Verstoß gegen geltendes Recht. „Zwar verzichten die Behörden weitgehend auf Kontrollen und setzen auf die Eigenverantwortung des Inverkehrbringers einer Maschine. Doch ich empfehle, das Thema trotzdem nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Denn eine fehlende oder mangelhafte Risikobeurteilung kommt spätestens bei einem Unfall ans Licht”, erläutert Strobelberger. Behörden können dann die Herausgabe der Risikobeurteilung fordern. So lässt sich feststellen, ob das Sicherheitskonzept einer Maschine dem Stand der Technik entspricht. „Existiert keine Risikobeurteilung, muss der Hersteller detailliert nachweisen, dass er die Maschine sicher gebaut hat”, sagt der Berater. Das bedeutet zusätzliche Kosten, unter Umständen sogar strafrechtliche Verfolgung.

Das Thema Risikobeurteilung ist also von großer Bedeutung für Mitarbeiter aus Konstruktion, Entwicklung und Fertigung, für CE-Verantwortliche und Qualitätsbeauftragte sowie die technische Dokumentation. Auch Geschäftsführer sollten dem Thema Beachtung schenken, denn sie unterschreiben in der Regel die Konformitätserklärung und haften daher im Schadensfall.

Professionalisierung der Risikobeurteilung

„Während viele Maschinen- und Anlagenbauer in den vergangenen Jahren das Thema noch nachlässig behandelten, wird ihm heute mehr Aufmerksamkeit gewidmet. Viele Kunden fragen vor dem Erwerb einer Maschine nach der Risikobeurteilung. Bei vielen großen Unternehmen ist sie sogar Bedingung für die Vergabe eines Auftrages”, erläutert Strobelberger. Ein Grund für viele Hersteller, die Erstellung ihrer Risikobeurteilungen zu professionalisieren. Unterstützung verspricht spezialisierte Software wie die Lösung ‘Docufy Machine Safety’ als Alternative zur Risikobeurteilung auf Basis von Excel-Tabellen und Vorlagen. „Die Arbeit mit selbstgestrickten Formularen ist oft zeitaufwändig, zum Beispiel weil das Layout bei jeder neuen Risikobeurteilung angepasst werden muss”, sagt der Berater.