Beim Erstellen eines Branschutzkonzepts gilt es, neben sicherheitstechnischen Erwägungen auch organisatorische Fragen zu berücksichtigen. Bild: TÜV Süd

Anlagentechnik und Organisation

Der vorbeugende Brandschutz ist jedoch mit den baulichen Maßnahmen noch nicht abgeschlossen. Mit technischen Anlagen besteht die Möglichkeit, den baulichen Brandschutz zu ergänzen oder mögliche Unzulänglichkeiten, die beim Bau nicht berücksichtigt wurden oder die durch die architektonische Gestaltung entstanden sind, zu kompensieren. Dazu zählen beispielsweise Brandmeldeanlagen, selbsttätige oder nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen sowie Flucht-, Rettungs- und Feuerwehrpläne.

Auch der organisatorische Brandschutz ist Bestandteil des betrieblichen Brandschutzkonzepts. Der organisatorische Brandschutz umfasst die Maßnahmen, die das Unternehmen selbst veranlasst, um seine Belegschaft zu schützen. Nach Paragraf 10 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Brandschutz zu organisieren. Dazu gehört, dass die Mitarbeiter in angemessenen Zeitabständen unterwiesen werden, durch welche Verhaltensweisen der Ausbruch eines Brandes verhindert werden kann und wie sie sich im Ernstfall zu verhalten haben. Denn moderne Brandmeldeanlagen, die frühzeitig über eine Gefahr informieren, erfüllen nur dann ihren Zweck, wenn die Mitarbeiter wissen, wie sie reagieren müssen. Oft genug bleiben sie stehen, schauen sich fragend an und überlegen, ob es tatsächlich brennt, anstatt die Räume sofort zu verlassen. So verlieren sie den Zeitvorteil, den sie durch die moderne Brandmeldetechnik erhalten haben.

Damit das Personal im Ernstfall schnell und richtig reagiert, sind regelmäßige Brandschutz- und Evakuierungsübungen notwendig und teilweise sogar gesetzlich vorgeschrieben. Wichtig ist, dass eine angesetzte Übung reibungslos und geordnet abläuft und jeder Mitarbeiter vorher unterwiesen wird, was er im Alarmierungsfall zu tun hat. Oft wird erst bei der konkreten Planung einer Räumungsübung klar, dass notwendige Hilfsmittel nicht vorhanden oder grundlegende Dinge nicht geklärt sind: Wie werden die Mitarbeiter über einen Brand informiert? Sind alle Fluchtwege ausgeschildert und wo ist der Sammelplatz? Daher ist es wichtig, dass Personen benannt werden, die zentrale Funktionen für Brandschutz- und Räumungsaufgaben übernehmen.

Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten klären

Bei Gebäuden, die der Industrierichtlinie unterliegen und eine Größe von mindestens 5.000 Quadratmetern haben, sowie bei einigen Sonderbauten, muss ein geeigneter Brandschutzbeauftragter bestellt werden, der nach den Qualitätsanforderungen der Richtlinie 12-09-01 der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes ausgebildet sein sollte. Dieser ist idealerweise als fachlich kompetente Person kontrollierend und beratend der Unternehmensleitung unterstellt. Auch in Betrieben, die kleiner sind, ist es ratsam, einen Brandschutzbeauftragten zu benennen, da ein Brand in dieser Unternehmensgröße in der Regel existenzbedrohend ist.

Wenn intern im Unternehmen dafür keine Ressourcen vorhanden sind, kann der Brandschutzbeauftragte auch durch externe Dienstleister wie den TÜV Süd bestellt werden. Dieser wird durch entsprechende Lehrgänge auf seine Aufgaben vorbereitet und muss sein Wissen in regelmäßigen Fortbildungen auffrischen. Er kontrolliert den Brandschutz im Unternehmen, organisiert die Überprüfung und Instandhaltung von Brandschutzanlagen, kann die Mitarbeiter unterweisen und berät den Unternehmer zum Brandschutz im Betrieb und bei Umbauten.

Anforderungen des Marktes steigen

Immer häufiger fordern darüber hinaus große Unternehmen einen entsprechenden Nachweis eines Brandschutz- beziehungsweise Notfallkonzeptes, um etwa das Ausfallrisiko eines Lieferanten durch Unglücke zu minimieren. Dazu unterstützt der Dienstleister Unternehmen bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und Risikoanalysen ihres Betriebs sowie der Planung des Brandschutzes. Gerade gegenüber Versicherungen kann es sinnvoll sein, eine unabhängige Risikoanalyse vorzuweisen, welche die Brandversicherungsprämie positiv beeinflussen kann.

Die TÜV Süd Life Service GmbH arbeitet etwa derzeit gemeinsam mit einem Industriebetrieb daran, ein bestehendes Notfallmanagementsystem zu testieren. Dazu wird das Notfallmanagementsystem geprüft und attestiert, ob die Maßnahmen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und plausibel dargestellt werden sowie, ob alles im Bedarfsfall funktionieren könnte. Momentan handelt es sich noch um ein Testprojekt, doch das Ziel ist eine marktfähige Zertifizierung. Doch auch wenn alle Brandschutzmaßnahmen – seien es die baulichen, die anlagentechnischen oder die organisatorischen – vorschriftsmäßig eingehalten werden, kann es trotzdem zu einem Brand kommen. Durch die vorbeugenden Maßnahmen sollten die Auswirkungen jedoch spürbar geringer sein und es ist für den Schutz von Mensch und Sachwerten gesorgt.