Brandschutz-Vorkehrungen

Damit die Feuerwehr nicht kommen muss

In Deutschland werden durch Brände jährlich Schäden von mehreren Milliarden Euro verursacht. In Industrieunternehmen führt dabei jeder dritte Brand zu einem Schaden von mehr als 500.000 Euro. Durch die hohen Kosten, Produktionsausfälle und die Abwanderung von Kunden sind bis zu 30 Prozent der betroffenen mittelständischen Unternehmen kurze Zeit nach einem Brand insolvent. Doch nicht nur die Sachwerte gilt es zu schützen, vor allem die Gesundheit der Mitarbeiter ist im Ernstfall in Gefahr.

Bild: TÜV Süd

Das Oberlandesgericht Münster stellte bereits im Jahr 1987 fest: Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt vielmehr einen ‚Glücksfall‘ dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden müsse. Schon beim Bau eines Gebäudes spielt deswegen der vorbeugende bauliche Brandschutz eine große Rolle. Nicht zuletzt, da zahlreiche Vorschriften einzuhalten sind, damit Personen und Sachgüter sowie im Brandfall auch die Angehörigen der Feuerwehren gut geschützt sind.

Aus diesem Grund muss für die Genehmigung bei einem Neubau oder bei der Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes dem Bauantrag ein Brandschutzkonzept beigelegt werden. Als höchstes Schutzziel gilt dabei der Personenschutz, der durch die gesetzlichen Bestimmungen abgedeckt wird. Bei der Erstellung des Brandschutzkonzepts sollten aber neben den Vorgaben des Baurechts auch die Anforderungen des Sachversicherers berücksichtigt werden, um hohe Brandversicherungsprämien zu vermeiden.

Planung von Gebäuden und Infrastruktur

In einem Brandschutzkonzept wird zunächst festgehalten, für welchen Zweck das Gebäude errichtet wird und welche Bauvorschrift zur Anwendung kommt. Anhand der gesetzlichen Vorgaben sowie den nutzungsbedingten Sachverhalten, wie das Brandverhalten von Baustoffen oder die Fluchtwegplanung, werden die Minimalanforderungen für den baulichen und anlagentechnischen Brandschutz formuliert und beschrieben. Dieses wird von der zuständigen Baubehörde auf Vorschriftenkonformität und Plausibilität geprüft.

Der bautechnische Brandschutz ist Ländersache und unterscheidet sich daher in einzelnen Punkten von Bundesland zu Bundesland. Industrie- und Gewerbegebäude, die der Produktion oder Lagerung von Produkten oder Gütern dienen, können zudem der Industriebaurichtlinie unterliegen, die speziell auf Industriegebäude abgestimmt ist. Um ihre Funktion erfüllen zu können, brauchen diese Gebäude meist größere Brandabschnitte und höhere Räume. Der Brandschutz muss in Form von besonderen brandschutztechnischen Infrastrukturen sichergestellt werden, wie zum Beispiel Feuerlöschanlagen oder eine Werksfeuerwehr. Parallel zu den baurechtlichen Anforderungen sollten die Vorgaben des Sachversicherers mit in das Brandschutzkonzept eingearbeitet werden.

Die gesetzlichen Bestimmungen richten sich in erster Linie an den Personenschutz und lassen den Schutz der Sachgüter in aller Regel außer Acht. Daher fordert der Versicherer unter Umständen zusätzliche Brandschutzmaßnahmen – so genannte Kompensationsmaßnahmen – damit die versicherten Sachwerte ausreichend geschützt sind. Es ist jedoch jedem Bauherren selbst überlassen, inwieweit er die Vorgaben der Versicherung erfüllt, aber je weniger davon realisiert wird, desto höher können nach der Fertigstellung des Gebäudes die Beiträge für die Brandversicherung sein. Abgesehen davon sollte die Erfüllung der Vorgaben auch im eigenen Interesse des Bauherren liegen, da diese dem Schutz seines Eigentums, seiner Sachwerte und damit seines Kapitals dienen.







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