Kein Lösegeld bezahlen

Kein Lösegeld zu bezahlen ist die Best-Practice-Empfehlung durch offizielle Stellen: „Zwar bestätigen Ausnahmen die Regel, etwa, wenn Leib und Leben bedroht sind. Generell aber raten wir davon ab, Kriminellen Lösegeld zu zahlen, da dies die Entschlüsselung der Dateien nicht garantiert und Kriminelle dazu ermutigt, das Opfer in Zukunft wieder ins Visier zu nehmen“, sagt Klaus Gheri, Vice President & General Manager Network Security bei Barracuda Networks. Je weniger Unternehmen bereit seien zu zahlen, desto schneller sinke die Attraktivität von Ransomware für Cyberkriminelle als lukratives Geschäft. Regelmäßige Backups und die Einhaltung der ‘3-2-1-Backup‘-Regel können zudem die Auswirkungen solcher Angriffe begrenzen und sicherstellen, dass betroffene Unternehmen nicht gezwungen sind, verschlüsselte Daten freikaufen zu müssen. Die ‘3-2-1-Backup‘-Regel lautet:

• Machen Sie drei Kopien sämtlicher Daten

• Speichern Sie diese Kopien in zwei verschiedenen Umgebungen ab

• Bewahren Sie eine Sicherungskopie außerhalb des Unternehmens auf, damit sie vor physischen Bedrohungen geschützt ist.