Neues aus dem VDI

Koexistenzmanagement von Funksystemen

Im September 2021 erscheint die Richtlinie VDI/VDE 2185 Blatt 2 ‚Funkgestützte Kommunikation in der Automatisierungstechnik – Koexistenzmanagement von Funksystemen‘. Wenn unterschiedliche Funksysteme bei Automatisierungsaufgaben unterstützen, ist mit einer gegenseitigen Beeinflussung der Systeme zu rechnen.

Bild: ©kinwun/stock.adobe.com
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Diese könnten ihre Zuverlässigkeit oder ihr Zeitverhalten beeinträchtigen. Erfüllt jedes Funksystem trotz Beeinflussung seine Anforderungen, so koexistieren sie. Führen die Einflüsse zu verfehlten Anforderungen, ist keine Koexistenz mehr gegeben. Bereits die Einführung eines neuen Funksystems lässt sich so planen, dass Koexistenz fortbesteht. Zusammengenommen werden die Maßnahmen zur Herstellung und zum Erhalt der Koexistenz als Koexistenzmanagement bezeichnet. Die neue Richtlinie ordnet das Thema Koexistenz ein, beschreibt die prinzipielle Herangehensweise beim Koexistenzmanagement, liefert Handlungsempfehlungen und Details zur Durchführung des Koexistenzmanagement-Prozesses. Die Richtlinie wendet sich unter anderem an Planende und Verantwortliche für Fertigungs- und Prozessanlagen, an Systemintegratoren, Hersteller von industriellen Funksystemen und an Dienstleister. Der Entwurf erscheint im September 2021, die Einspruchsfrist läuft bis zum 31. Januar 2022.