Gesundheitsschutzmaßnahmen

IG Metall bietet Hilfestellung für Betriebsräte

Die IG Metall hat ein Eckpunktepapier verabschiedet, das Betriebsräten bei der Umsetzung von Gesundheitsschutzmaßnahmen im Betrieb unterstützen soll.

Bild: ©Blue Planet Studio/stock.adobe.comask protect from outbreak of Corona Virus Disease 2019 or COVID-19.

Das Risiko, mit dem Coronavirus infiziert zu werden, ist in Deutschland allgegenwärtig. „Unabhängig ob in der Werkshalle, im Außendienst oder im Büro: Es muss sichergestellt werden, dass die Beschäftigten in den Betrieben ausreichend gegen das Infektionsrisiko geschützt sind. Für die IG Metall hat der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz oberste Priorität. Die Einhaltung der Standards für Gesundheitsschutz ist auch Voraussetzung für den Hochlauf jetzt stillgelegter Betriebe oder die Rückkehr vom Home-Office“, sagt Jörg Hofmann, Vorsitzender der IG Metall.

Technische und organisatorische Maßnahmen

Die Gewerkschaft hat ein Eckpunktepapier mit erforderlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz im Betrieb zusammengestellt, das Betriebsräten bei der Umsetzung helfen soll. Darin geht es – in dieser Rangfolge – um technische Maßnahmen wie Trennwände oder Abstandsmarkierungen, um organisatorische Maßnahmen wie versetzte Arbeits- und Pausenzeiten sowie um personenbezogenen Maßnahmen, etwa persönliche Schutzausrüstung.

Besonders effektiv auf Grund der größeren Schutzwirkung sei die Kombination verschiedener Maßnahmen, so die Gewerkschaft. Aber: „Die besten Maßnahmen entfalten nicht die gewünschte Wirkung, wenn die Beschäftigten nicht hinreichend einbezogen werden“, mahnte Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall und zuständig für Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz. „Eine systematische und ausreichende Unterweisung ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Prävention. Dabei sollte auch die Fahrt zur und von der Arbeit einbezogen werden.“

Abstands- und Hygieneanforderungen einhalten

Beim Arbeits- und Gesundheitsschutz seien zunächst die Arbeitgeber in der Pflicht, die laut Arbeitsschutzgesetz, die nötigen Mittel und Instrumente für die Prävention bereitstellen müssen, heißt es in der Pressemitteilung. „Die Arbeitgeber haben die Verantwortung, die Arbeit so zu organisieren und technische Mittel so zu nutzen, dass die Abstands- und Hygieneanforderungen eingehalten werden. Dem Betriebsrat kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. Er hat ein Initiativrecht und kann Schutzmaßnahmen einfordern und mit den Beschäftigten Lösungen entwickeln“, sagte Urban.

Die IG Metall hat sehr früh auf bundesweit einheitliche Standards zum Gesundheitsschutz gedrungen. Hofmann: „In der vergangenen Woche hat das Bundesarbeitsministerium verbindliche Arbeitsschutzstandards vorgelegt, in die auch Empfehlungen der IG Metall eingeflossen sind. Mit ihren Eckpunkten zur Corona-Prävention im Betrieb konkretisiert die IG Metall das Regierungspapier für die Branchen in ihrem Organisationsbereich. “