Datenschutz

Neuer EU-Dachverband für Datenschutzbeauftragte

Insgesamt acht nationale Berufsverbände für Datenschutzbeauftragte haben einen EU-Dachverband gegründet — die European Federation of Data Protection Officers (EFDPO).
Insgesamt acht nationale Berufsverbände für Datenschutzbeauftragte haben einen EU-Dachverband gegründet – die European Federation of Data Protection Officers (EFDPO). Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten in Deutschland (BvD) ist Initiator eines europäischen Dachverbands der Datenschutzbeauftragten. Gründungsmitglieder der European Federation of Data Protection Officers (EFDPO) sind neben dem BvD die nationalen Verbände für Datenschutzbeauftragte aus Österreich, Frankreich, Portugal, Tschechien, der Slowakei, Griechenland und Liechtenstein. Hauptziel des Dachverbands soll es sein, die Datenschutzbeauftragten der EU-Mitgliedsstaaten miteinander zu vernetzen, gemeinsame Standards zu entwickeln und die Interessen in Brüssel zu vertreten. Dabei soll Datenschutz als Wettbewerbs- und Standortvorteil für Europa gestärkt werden. Arbeitssitz des neuen Verbandes ist Brüssel. „Die EFDPO vereint die Stimmen der nationalen Datenschutzbeauftragten-Verbände zu einer starken Vertretung auf EU-Ebene“, sagte BvD-Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing. Der EU-Verband will sich unter anderem auch dafür einsetzen, einen EU-Zertifizierungsstandard für Datenschutzbeauftragte zu etablieren. Der Dachverband ist dabei nicht auf Datenschutzbeauftragte beschränkt, sondern berücksichtigt auch die Interessen weiterer im Bereich Datenschutz entstehender Berufe wie den Datenschutzauditor oder den Datenschutzkoordinator.

DSGVO wird wichtiger Standard

Für Unternehmen entwickelt sich die DSGVO trotz Kritik und Nachbesserungsbedarf, zu einem wichtigen Standard: „Datenschutz stärkt Vertrauen und somit auch die Unternehmen, die datenschutzkonform arbeiten.“ Weltweit orientieren sich Länder mittlerweile bei der Entwicklung eigener Datenschutzgesetze an der DSGVO. „Diese Chance wollen wir nutzen und Datenschutz als Markenzeichen der europäischen Wirtschaft in Brüssel stärken“, sagte Spaeing.

Kleinen Betrieben fehlt oft das Knowhow

In Deutschland müssen Unternehmen, bei denen mehr als zehn Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind, einen Datenschutzbeauftragten benennen. „Auch ohne Benennungspflicht müssen die Betriebe die Anforderungen der DSGVO vollumfänglich erfüllen“, erläutert Spaeing. Aber gerade in kleinen und mittleren Betrieben fehle dafür intern meist das Knowhow. Auch andere EU-Länder wie Portugal oder Tschechien machen erste Erfahrungen mit betrieblichen Datenschutzbeauftragten. „Die dortigen Unternehmen erkennen, welches Fachwissen für die rechtskonforme Umsetzung der DSGVO-Anforderungen nötig ist. Hier helfen die Beauftragten, praktikables Datenschutz-Regime in den Firmen aufzubauen“, sagte Spaeing.