Transparenter handeln und produzieren

Smart Contracts, Blockchain und das Recht

In Diskussionen um Blockchain-Technologie rücken zunehmend auch Smart Contracts in den Fokus. Bei dieser Form der Vertragsabwicklung lässt sich die Einhaltung ausgehandelter Bedingungen zwar transparent und sehr manipulationssicher dokumentieren, das vertragliche Rahmenwerk ersetzen Smart Contracts aber nicht.

Smart Contracts, Blockchain und das Recht
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Der Begriff Blockchain dürfte inzwischen nicht mehr nur IT-Profis bekannt sein. In einer fortlaufend erweiterbaren digitalen Sammlung aus Datensätzen werden einzelne Blöcke aufwendig verschlüsselt miteinander verbunden. Jeder Block ermöglicht über den distributed ledger – eine Art dezentral geführtes Kontobuch – die fälschungssichere Ablage von Daten. Hier verwaltete Daten können etwa Kontostände von Kryptowährungen, die Herkunftsinformationen von Waren oder selbstausführende Verträge sein. Die Blockchain erlaubt damit einen sehr sicheren Austausch von Daten, der nur schwer zu manipulieren ist. Und diese Transaktionssicherheit ist der wichtigste Aspekt für selbstausführende Verträge – den Smart Contracts.

Rechtsverbindliche Verträge

Ein Smart Contract beruht als selbstausführende Transaktion nach unserem Rechtsverständnis auf einem zuvor geschlossenen Vertrag. Dabei werden die anfangs ausgehandelten Vertragsbedingungen überwacht und vordefinierte Aktionen wie Auszahlungen automatisch durchgeführt. Diese Absicherung kann für Vertragsabschlüsse mit unbekannten Dritten eine erhebliche Risikominderung bedeuten. Fragen wie „wer sagt mir, dass mein Kunde zahlt?“, könnten so künftig der Vergangenheit angehören. Viele praktische Anwendungsfälle der Blockchain und somit auch der Smart Contracts liegen momentan zwar noch im Finanzsektor, doch im Umfeld von Industrie 4.0 ist das Konzept künftig gut in mehrseitigen Märkten und plattformbasierten Produkt- und Dienstleistungssegmenten denkbar. So wird diskutiert, dass ein Auto das Fahrverhalten des Besitzers laufend analysiert und über die Blockchain Daten an die zuständige Versicherung schickt. Vorbildliche Fahrweise kann dann direkt mit einer gesenkten Versicherungsprämie belohnt werden. Ob dies datenschutzrechtlich funktioniert, ist aber noch zu klären. Ein weiteres Anwendungsbeispiel aus der Logistik hat direkte Auswirkungen auf den Verbraucherschutz: Bei der Verschiffung von Waren werden traditionell Konnossements in Papierform eingesetzt. Diese informieren über die Güter, protokollieren Übergaben und Verantwortlichkeiten und beinhalten Vereinbarungen zum Umgang mit den Waren. Durch Smart Contracts lässt sich diese Papierform ablösen und der Handel würde transparenter. So können die auf der Blockchain basierten Verträge beispielsweise Auskunft darüber geben, ob beim Transport von Lebensmitteln die Kühlkette eingehalten wurde.

Motor für die Industrie 4.0

Auch in der industriellen Produktion werden zunehmend Szenarien für den Einsatz von Smart Contracts erarbeitet: insbesondere für mehrseitige Märkte, plattformbasierte Produkt- und Dienstleistungssegmente sowie Lieferketten mit wechselseitigen Abhängigkeiten bei der Verlässlichkeit der Zulieferleistung. Auf diese Weise kann nahezu in Echtzeit nachgehalten werden, ob Rohstoffe oder Bauteile vorab vereinbarte Qualitätsansprüche erfüllen. Bei Nichterfüllung können die Vertragspartner umgehend informiert, Zahlungen angepasst und sogar entsprechende Strafzahlungen über Smart Contracts ausgelöst werden. Zudem können jederzeit alle beteiligten und zugriffsberechtigten Parteien aktuelle Produktionsdaten und Messwerte einsehen und überprüfen. Denn öffentliche Blockchains und damit auch Smart Contracts sind nicht in nur einem System gespeichert, sondern liegen über den distributed ledger immer auf mehreren Servern verteilt. Damit entsteht eine transparente und vertrauenswürdige Grundlage für den Datenaustausch zwischen allen Beteiligten. Insbesondere in den Bereichen Supply Chain Management und Einkauf kann es sinnvoll sein, Smart Contracts einzusetzen. Doch trotz aller Vorteile sind mit dem Einsatz der Verträge auch einige wichtige rechtliche Fragen zu klären.

Smart Contracts könnten künftig für Vertrauen und Transparenz beim Handeln mit sogar unbekannten Geschäftspartnern sorgen. Aber Vorsicht: Im klassischen Sinn lassen sich die digital gespeicherten Vertäge kaum rückabwickeln.
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Wer haftet für Fehler?

Können viele Parteien gemeinsam Datensätze einsehen, drängt sich die Frage auf, ob Unternehmen dazu verpflichtet sind, ihren Teil fehlerfrei zu halten. Technisch gesehen ist ein einzelner Block der Kette genau dann fehlerfrei, wenn er erfolgreich mit den anderen Blöcken verknüpft wird – beziehungsweise wenn er von mehr als 50 Prozent der verknüpften Rechnerinstanzen als richtig bestätigt wurde. Vereinfacht gesagt: Die im Smart Contract angelegte Blockchain-Transaktion kann nicht falsch ablaufen. Entweder sie wird technisch erfolgreich abgewickelt oder eben nicht. Doch ob die Beteiligten die inhaltlichen Voraussetzungen der Transaktion richtig oder fehlerhaft eingeschätzt haben und welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben, ist eine ganz andere Frage. Hier trägt zunächst jedes Unternehmen selbst das Risiko, dass es eine von ihm bestimmte Transaktion im Wege eines Smart Contracts ausführen lässt – auch auf die Gefahr hin, dass mehrere Smart Contracts parallel laufen und sich womöglich gegenseitig bedingen oder ausschließen.

Rückabwicklung der Verträge

Rechtlich ‚fehlerhaft‘ ist eine vertragliche Transaktion jedenfalls dann, wenn es gesetzliche Gründe für die Nichtigkeit der Transaktion gibt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das zugrundeliegende Rechtsgeschäft als illegales Geldwäsche-Geschäft von vornherein nichtig ist oder wegen arglistiger Täuschung erfolgreich angefochten wird. Zwar ist die Transaktion in der Blockchain automatisch und unveränderlich vollzogen – aber nach deutschem Recht ist die Transaktion nichtig und darf keine Rechtswirkung entfalten beziehungsweise ist diese Rechtswirkung rückwirkend zu beseitigen. Einen Vertrag aus der Blockchain zu löschen ist jedoch nicht möglich. Der betroffene Vertragspartner könnte allenfalls die Rückabwicklung der Transaktion im Sinne einer ‚reverse transaction‘ verlangen, indem ein neuer Block in der Kette mit umgekehrten Vorzeichen erstellt wird. Dies ist nach der aktuellen Rechtsordnung aber eben eine Rückabwicklungsmaßnahme und steht nicht ohne Weiteres der Nichtigkeit von vornherein gleich. Wünscht ein Vertragspartner eine solche Rückabwicklung, muss er sich an den Initiator des Smart Contracts halten, dies ist in der Regel der andere Vertragspartner.

Streit automatisiert beilegen

Die Rückabwicklung in der Blockchain gestaltet sich also schwierig: Zum einen, wenn der Initiator der Transaktion – wie so oft in der Blockchain – nicht persönlich erkennbar oder zum anderen, wenn die Nichtigkeit des Vertrages bereits an einer deutlich früheren Stelle in der Blockchain ansetzt. So wären sämtliche Folgetransaktionen, die auf der nichtigen Transaktion aufbauen, ohne Grundlage. Damit käme es zu einer systemwidrigen Rückabwicklung durch die ganze Kette – doch die ursprüngliche Transaktion in der Blockchain bleibt dabei weiterhin für jedermann sichtbar. Daher muss noch diskutiert werden, ob das Problem zum Beispiel mit einer direkt im Block integrierten, automatisierten Streiterledigung gelöst werden kann und wie diese dann umsetzbar ist.