Sicherheit für Werkhalle und Lager

Gefahrstoffe und Abläufe erfassen und bewerten

Unternehmen müssen Arbeits- und Umweltschutz im Betreib sicherstellen. Doch Gesetze und Vorschriften ändern sich. Software-Lösungen können gerade kleinen und mittleren Betrieben ohne Rechtsabteilung helfen, die Regeln im Blick zu behalten.

Bild: Fotolia – ernsthermann

Ein Unternehmer ist verpflichtet, Gesundheit und Sicherheit seiner Beschäftigten zu gewährleisten. Bei der Fülle rechtlicher Vorschriften im Arbeits- und Umweltschutz fällt die Orientierung allerdings oft schwer. Laufend werden Gesetze geändert und neue Vorschriften erlassen. Mögliche Gefährdungen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie erforderliche Maßnahmen konnten bisher mit den Schutzstufen 1 bis 4 einfach erkannt und umgesetzt werden. Die neue Gefahrstoffverordnung stellt zusätzliche Anforderungen an Unternehmen. Neben Gefahrstoffverzeichnis und Betriebsanweisungen nimmt die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung als zentrales Element des Arbeitsschutzes zu. Besonders kleine und mittlere Unternehmen können rechtssicheres Arbeiten häufig nur mit externer Unterstützung leisten – Softwarelösungen können hier Unterstützung bieten.

Beständig ist nur, dass sich alles ändert

Zuletzt waren Unternehmen gefordert, die europäischen Verordnungen zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Reach) sowie die Chenikalien-Richtlinie CLP beziehungsweise GHS umzusetzen. Reach soll vor allem den Überblick über die Stoffe auf dem europäischen Markt gestatten und die Kommunikation in der Lieferkette verbessern, während die Einführung des Global Harmonisierten Systems (GHS) die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (CLP) weltweit vereinheitlicht. Vor dem besseren Überblick ergibt sich für den Unternehmer allerdings zunächst ein Mehraufwand – und zwar im Hinblick auf die Verwaltung seiner Gefahrstoffe sowie die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung für Stoffe und Tätigkeiten im Unternehmen. Auch die neue Gefahrstoffverordnung – seit dem 1. Dezember des Jahres 2010 in Kraft – muss umgesetzt werden. Wesentliche Änderung ist, dass die bisherigen Schutzstufen wegfallen.

Software-Werkzeug statt Informationsinseln

Viele Unternehmen wünschen sich deshalb praktikable Lösungen, um rechtssicher zu arbeiten. Allerdings tragen in der Praxis vielfach nur einzelne Mitarbeiter oder Abteilungen die Sicherheitsdokumentation zusammen, die etwa im Rahmen eines Audits in einem Fertiungsstandort gerade benötigt werden. Mangels Abstimmung erheben vielfach mehrere Abteilungen dieselben Daten mit unterschiedlichem Fokus und in unterschiedlichen Formaten. Das unternehmensweite Zusammenführen aller Daten für Umwelt- und Arbeitsschutz erscheint unter derartigen Bedingungen kaum oder nur mit großem Aufwand möglich. Eine einheitliche Lösung kann Unternehmen hier helfen, Zeit und Geld zu sparen. Das beginnt bereits beim Vermeiden und Verringern von Gefährdungen in der Beschaffung: Daten über Gefahrstoffe müssen allen Mitarbeitern zugänglich gemacht werden, die sie benötigen.

Der Anbieter Qumedia erfüllt mit der Betriebsdatenbank für Stoffe, Anlagen, Rechtsvorschriften, Abfalle sowie Prozesse und die Gefährdungsbeurteilung einschließlich Maßnahmen (Sara) gleich mehrere Anforderungen: Die relevanten Daten werden einmal erfasst, Informationen dazu liefert im Wesentlichen das Sicherheitsdatenblatt. Diese Daten bilden die Grundlage für Betriebsanweisungen – auch erforderlich für die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter -sowie Etiketten für die eindeutige Kennzeichnung der verwendeten Stoffe. Die Software ist in allen Branchen anwendbar und eignet sich für den Einsatz im Arbeitsschutz von Fertigungsbetrieben, die mit umweltrelevanten Stoffen arbeiten, ebenso wie für große Prozessanlagen in denen Gefahrstoffe verarbeitet werden. Alle Mitarbeiter eines Standorts haben Zugriff auf benötigte Daten – mit nur einer Lizenz.





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