4. Effiziente Kältemittel

Weiterhin lässt sich durch die Auswahl des für den Einsatzfall optimalen Kältemittels der Energiebedarf der Anlagen reduzieren. Anwender, die noch R 22 einsetzen, sollten sich dieser Thematik schon deshalb stellen, weil ab Beginn des Jahres 2015 nicht mehr in den Kältekreislauf derartiger Anlagen eingegriffern werden darf. Aber schon vor diesem Datum kann sich eine Umrüstung lohnen, weil sie mit Energieeinsparungen verbunden ist.

5. Freikühler

Sinnvoll ist auch − zumindest in hiesigen Breitengraden − die Integration eines Freikühlers, der in der Übergangszeit und in den Wintermonaten die Kühlung übernimmt und damit die Kältemaschine über viele Monate hinweg entlastet. Sinkt die Außentemperatur auf unter sieben Grad Celsius, kann man komplett auf die Kältemaschine verzichten. Das spart im Durchschnitt rund 35 Prozent der Energiekosten und lässt sich in vielen Fällen ebenfalls bei bestehenden Anlagen realisieren.

6. Wärmerückgewinnung

Wenn Anwender die von den Kälteanlagen aufgenommene Abwärme zum Beispiel für die Beheizung von Hallen, für die Warmwasserbereitung oder als Prozesswärme nutzen können, erhöht sich die Effizienz der Kältetechnik, und der Gesamtbedarf an Energie wird gleichzeitig verringert, weil etwa weniger Heizöl oder Erdgas für die Raumbeheizung benötigt werden. Vor allem bei kontinuierlichem Wärmebedarf, wie er häufig in der Lebensmittelproduktion oder in Chemiebetrieben gegeben ist, kann der Anwender durch diese Kopplung der Thermoprozesse große Energiemengen einsparen.



Mit einer Kombination aus Temperaturschreiber und drehzahlvariablen Pumpen lassen sich häufig deutliche Energiesparmaßnahmen realisieren − auch ohne die gesamte Anlage austauschen zu müssen. Dazu bietet L&R Kältetechnik die
Systemlösung ‘Frigocontrol’ an. Bild: L & R Kältetechnik GmbH

Energiesparmaßnahmen werden gefördert

Ein weiteres Argument für die Prüfung des Energiebedarfs von bestehenden Kälteanlagen liefert die Gesetzgebung: Wenn hier Maßnahmen umgesetzt werden, die Energie sparen und den CO²-Ausstoß reduzieren, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der finanziellen Förderung. Bei einer Energieeinsparung von mindestens 35 Prozent durch den Einsatz energieeffizienter Komponenten kann der Anwender − wenn alle Voraussetzungen vorliegen − vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) je nach Anlagenausführung 15 bis 25 Prozent der Nettoinvestitionssumme als Fördermittel erhalten.

Zwischen Modernisierung und Neuplanung

Zu den zentralen Ergebnissen eines Kälteanlagen- Checks gehört die Beurteilung, welche der Maßnahmen umgesetzt werden sollte, welche Priorität sich dabei ergibt und ob eine Modernisierung unter dem Aspekt der Lebenszyklus-Kosten sinnvoller als eine neugeplante Anlage ist. Hierbei sind natürlich weitere Faktoren wie der geschätzte Kältebedarf der kommenden Jahre zu berücksichtigen. Neben der Senkung von Energiekosten kann die Optimierung der Kältetechnik häufig auch die Produktivität im Betrieb steigern. Wenn in kunststoff-verarbeitenden Betrieben zum Beispiel Anlagen mit unzureichendem Wirkungsgrad erneuert werden, lassen sich die Spritzgießwerkzeuge infolge schneller herunterkühlen und somit die Taktraten der Maschinen verkürzen. In der Praxis sind bereits Produktivitätssteigerungen von 10 bis 15 Prozent erzielt worden. Die daraus resultierenden Kostenvorteile waren in diesen Fällen häufig sogar höher als die Energieeinsparungen.