Klassifizierende Bildverarbeitungssysteme

Bildverarbeitungssysteme sind in der industriellen Produktion unverzichtbar geworden. Sie arbeiten schnell und berührungslos in der Anlage und erledigen ihre Aufgaben im Fertigungstakt.

Für messende Bildverarbeitungssysteme sind quantitative Fähigkeitsbetrachtungen bereits Standard. Als Kenngröße wird hier üblicherweise die Messunsicherheit herangezogen. Dagegen gab es für klassifizierende Bildverarbeitungssysteme, deren Ergebnisse attributive Variable sind, bisher keine entsprechenden, etablierten Kenngrößen. Die neue Richtlinie VDI/VDE/VDMA 2632 Blatt 3 ‘Industrielle Bildverarbeitung – Abnahme klassifizierender Bildverarbeitungssysteme‘ schließt diese Lücke und betrachtet Kenngrößen, die die Klassifikationsleistung eines Bildverarbeitungssystems beschreiben. Bei der Abnahme eines klassifizierenden Bildverarbeitungssystems kommt es darauf an, ob das System die vereinbarte Leistungsfähigkeit besitzt und ob die Zuordnung zu den verschiedenen Fehlertypen mit der vereinbarten Sicherheit stimmt. Die Richtlinie VDI/VDE/VDMA 2632 Blatt 3 schlägt Vorgehensweisen zur Bewertung der Klassifikationsleistung bei der Abnahme von Bildverarbeitungssystemen anhand von typischen Beispielen aus der industriellen Prüftechnik vor, die als Richtschnur für ähnliche Fälle dienen können. Herausgeber der Richtlinie ist die VDI/VDE-Gesellschaft Mess- und Automatisierungstechnik (GMA). Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen besteht durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals bis zum 28. Februar 2017.

(Quelle:VDI)

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