Hilfe vom Staat
Auf der Suche nach lukrativen Fördermitteln
Die Einführung und Zertifizierung eines Energiemanagementsystems nach ISO50001 macht für viele Unternehmen Sinn. Mithilfe eines wirksamen Managementsystems können Unternehmen zum einen ihre Energieeffizienz verbessern und auf diese Weise Kosten senken. Zum anderen haben sie die Chance, von attraktiven staatlichen Fördermitteln und von Steuereinsparungen zu profitieren. Je nach Ausgangslage und Branche kommen dabei verschiedene Programme und Regelungen zum Zuge.
Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem nach ISO50001 einführen möchten, können vom Staat finanzielle Zuwendungen von bis zu mehreren tausend Euro erhalten. „Diese Finanzspritze kann für mittelständische und auch große Unternehmen lukrativ sein. Insbesondere auch für jene, die das Energiedienstleistungsgesetz erfüllen müssen und ohnehin über die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO50001 nachdenken“, sagt Tyrone Adu-Baffour, Projektleiter Energiemanagement bei TÜV Rheinland. Entschließt sich ein Unternehmen für die Einführung eines solchen Systems, kann es eine oder gleich mehrere Fördermöglichkeiten wahrnehmen. Die Gesamtsumme der Zuwendungen ist allerdings auf maximal 20.000 Euro pro Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten beschränkt. Der Thin[gk]athon, veranstaltet vom Smart Systems Hub, vereint kollaborative Intelligenz und Industrie-Expertise, um in einem dreitägigen Hackathon innovative Lösungsansätze für komplexe Fragestellungen zu generieren. ‣ weiterlesen
Innovationstreiber Thin[gk]athon: Kollaborative Intelligenz trifft auf Industrie-Expertise
Was wird im Einzelnen gefördert?
Gefördert wird unter anderem:
- Die externe Beratung zur Entwicklung, Umsetzung und Aufrechterhaltung einer Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach ISO50001 beziehungsweise eines alternativen Systems fördert der Staat mit 60 Prozent der Kosten und einem maximalen Betrag von 3.000 Euro.
- Die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach ISO50001 kann mit maximal 80 Prozent der Kosten beziehungsweise einem Betrag von bis zu 6.000 Euro gefördert werden. Dafür muss eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft wie zum Beispiel TÜV Rheinland vorliegen.
- Gefördert wird außerdem der Erwerb von Messtechnik für Energiemanagementsysteme: Maximal 20 Prozent der Kosten in Höhe von bis zu 8.000 Euro werden erstattet, sofern die Messtechnik mit einer nach der Förderrichtlinie anerkannten Energiemanagement-Software verbunden ist.
- Förderfähig ist auch der Erwerb der Software selbst, einmalig je Unternehmen mit maximal 20 Prozent der Kosten in Höhe von bis zu 4.000 Euro, sofern die Software bestimmte Funktionen erfüllt.
Förderanträge bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Steuerliche Rückvergütung durch den Spitzenausgleich
Bestimmte Branchen profitieren von dem sogenannten Spitzenausgleich, bei dem die Energie- und Stromsteuer erlassen oder erstattet wird, wenn sie eine ISO50001-Zertifizierung oder ein alternatives System gemäß Spitzenausgleich-Effizienzsystem-Verordnung (SpaEfV) vorweisen können. Unternehmen aus den Bereichen Bergbau/Steine und Erden, verarbeitendes Gewerbe, Energie- und Wasserversorgung oder Bau können von einer zum Teil umfangreichen Rückerstattung oder Erlassung der Strom- und Energiesteuer profitieren. Je nach Ausgangslage sind bis weit über 10.000 Euro Steuerrückerstattung pro Gigawattstunde eigenverbrauchten Strom möglich.
Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen
Diese finanziellen Erleichterungen kommen nur für stromkostenintensive Unternehmen bestimmter Branchen in Frage. Diese müssen unter anderem einen Stromverbrauch von mindestens einer Gigawattstunde pro Jahr haben. Wer von der EEG-Ausgleichsregelung profitieren will, muss ebenfalls ein Energiemanagementsystem wie beispielsweise nach der ISO50001 beziehungsweise ein alternatives System gemäß SpaEfV nachweisen.
Was sollten Unternehmen beachten?
Wer eine Förderung im Rahmen der SpaEfV oder des EEG erhält, sollte bedenken, dass für die oben genannten Förderungen von Energiemanagementsystemen nur noch eingeschränkt eine Antragsberechtigung besteht. Unternehmen sollten daher abwägen, welcher Weg für sie am lukrativsten ist. Dabei gilt es zunächst folgende wichtige Fragen zu klären: Gehört das Unternehmen dem produzierenden Gewerbe an? Wie hoch sind die Energieverbräuche und zählt es zu den großen oder mittelständischen Unternehmen? Auf Basis der Antworten kann ein Unternehmen zunächst abschätzen, welche Möglichkeiten überhaupt in Frage kommen.