Die Digitalisierung wirft für die Akteure auch juristische Fragen auf. Eine Online-Version des juristischen Referenzmodells Ju-Rami 4.0 soll Laien Orientierung bieten.

Bild: Autonomik für Industrie 4.0

Die umfassende Vernetzung in der Industrie 4.0 wirft völlig neue Fragen nach dem rechtlichen Rahmen von intelligenten Maschinen und Systemen auf. Datenschutz und IT-Sicherheit spielen eine ebenso große Rolle wie Haftungsfragen bei Unfallszenarien oder Produktmängeln. Konstrukteure und IT-Entwickler können jedoch häufig nicht einschätzen, welche juristischen Rahmenbedingungen sie bei ihren Entwicklungen beachten müssen.

Im vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) geförderten Technologieprogramm „Autonomik für Industrie 4.0“ hat die Begleitforschung nun in Zusammenarbeit mit Eric Hilgendorf von der Universität Würzburg die erste Online-Version des juristischen Referenzmodells für die Industrie 4.0 erstellt. Mit „Ju-Rami 4.0“ erhalten nun auch juristische Laien eine Orientierung, welche juristischen Rahmenbedingungen sie bei technischen Entwicklungs- und Produktionsprozessen beachten müssen. Das Referenzmodell ermöglicht es, rechtliche Risikobereiche, Schädigungen und Gefährdungen über den gesamten, vernetzten Wertschöpfungsprozess einzuordnen.

Es werden Beispiele aus der Rechtsprechung benannt und erläutert sowie exemplarisch juristische Fallanalysen im Detail durchgeführt. Aus der Risikoanalyse werden Handlungsempfehlungen abgeleitet. Am Ende eines jeden Risikobereichs finden die Nutzer die wesentlichen Rechtsgebiete, die es zu berücksichtigen gilt.







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